Vertrag vor der Unterschrift
Laufzeit und Verlängerungsoption, Wertsicherung und Staffel, Nebenkosten, Konkurrenzschutz, Betriebspflicht, Umbau und Rückbau, Untervermietung.
Für Unternehmen · Gewerbemiete
Für Selbstständige, Freiberufler und Betriebe, die Laden, Büro, Praxis oder Werkstatt mieten – und für die Vermieter solcher Räume. Anders als bei der Wohnung schützt Sie im Gewerbe vor allem das, was im Vertrag steht.
Telefon Mo, Di, Do 9–12 und 13–17 Uhr · Mi, Fr 9–12 Uhr
Es geht um Ihre Wohnung? Mietrecht für Wohnungen →
Im Gewerbe gibt es keinen sozialen Kündigungsschutz, keine Mietpreisbremse und keine gesetzliche Obergrenze für die Kaution. Unbefristete Verträge sind mit rund sechs Monaten Frist kündbar.
Wer mit der Miete in Verzug gerät, kann die fristlose Kündigung nicht durch Nachzahlung nach Klageerhebung heilen – diese Schonfrist gilt nur für Wohnraum.
Die Form langfristiger Verträge. Ein Gewerbemietvertrag, der länger als ein Jahr fest laufen soll, braucht seit 2025 die Textform (§§ 578 Abs. 1, 550, 126b BGB). Auch ein Vertragsschluss per E-Mail ist damit möglich – Angebot und Annahme müssen dann beide in Textform vorliegen und zusammen alle wesentlichen Vereinbarungen enthalten. Fehlt die Form, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann nach Ablauf eines Jahres ordentlich gekündigt werden – auch wenn zehn Jahre Laufzeit vereinbart waren. Dasselbe gilt für spätere Nachträge zu Miete, Fläche oder Laufzeit.
Für Mieter und Vermieter, außergerichtlich und vor Gericht.
Laufzeit und Verlängerungsoption, Wertsicherung und Staffel, Nebenkosten, Konkurrenzschutz, Betriebspflicht, Umbau und Rückbau, Untervermietung.
Indexanpassung, Abrechnung, Umlage von Verwaltungs- und Instandhaltungskosten.
Minderung, Beseitigung, Streit über den vertragsgemäßen Zustand.
Für Mieter und Vermieter, einschließlich Mietrückstand und Räumungsklage.
Wenn Sie Ihr Geschäft oder Ihre Praxis abgeben und der Mietvertrag mitgehen soll.
Ob Ihr Vertrag und seine Nachträge die Form wahren – und was daraus für die Laufzeit folgt.
Oliver Graf · Fachanwalt für Medizinrecht
Arztpraxis, Zahnarztpraxis, Therapie- oder Kanzleiräume stellen eigene Anforderungen: Nutzungsänderung und Genehmigung, Umbauten, Barrierefreiheit – und vor allem die Frage, ob der Mietvertrag bei einer späteren Praxisabgabe auf den Nachfolger übergeht. Oliver Graf berät dazu gemeinsam mit dem Praxisrecht.
Bei fester Laufzeit grundsätzlich nur, wenn der Vertrag es vorsieht, der Vermieter zustimmt oder ein wichtiger Grund vorliegt. Ob die Form des Vertrags gewahrt ist, prüfen wir dabei immer mit.
Nur, soweit der Vertrag es vorsieht, etwa über eine Index- oder Staffelmiete, oder wenn Sie zustimmen. Die ortsübliche Vergleichsmiete des Wohnraummietrechts gibt es im Gewerbe nicht.
Mehr als bei der Wohnung, aber nur, was im Vertrag klar vereinbart ist. Unklare Klauseln gehen häufig zulasten des Vermieters.
Beide, in verschiedenen Angelegenheiten. In derselben Sache vertreten wir nie beide Seiten.
Erstberatung zum Festpreis: 290 € zzgl. USt. (345,10 €), bis zu 60 Minuten, ohne Anrechnung. Anfrage und Terminbuchung sind kostenfrei.
Rufen Sie an und sagen Sie uns, worum es geht und welche Frist läuft. Wir melden uns so bald wie möglich.
Bitte senden Sie uns über das Formular zunächst keine Unterlagen. Näheres in der Datenschutzerklärung.
Semsi | Graf | Buchmüller-Reiss
Partnerschaftsgesellschaft mbB
August-Ruf-Straße 8 und Enge Straße 2
78224 Singen