Für Unternehmen · Gewerbemiete

Gewerbemietrecht in Singen

Für Selbstständige, Freiberufler und Betriebe, die Laden, Büro, Praxis oder Werkstatt mieten – und für die Vermieter solcher Räume. Anders als bei der Wohnung schützt Sie im Gewerbe vor allem das, was im Vertrag steht.

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Es geht um Ihre Wohnung? Mietrecht für Wohnungen →

Rechtsanwalt Lukas Semsi
Lukas Semsi Gewerbemietrecht
Enge Straße 2
Rechtsanwalt Oliver Graf
Oliver Graf Praxisräume
August-Ruf-Straße 8
über 1 Jahr feste Laufzeit nur mit Vertrag in Textform (§§ 578, 550 BGB)
6 Monate Ersatzansprüche des Vermieters nach Rückgabe der Räume (§§ 548, 578 BGB)
3. Werktag eines Quartals: Kündigung unbefristeter Verträge zum Ende des nächsten (§ 580a Abs. 2 BGB)

Was im Gewerbe anders ist

Im Gewerbe gibt es keinen sozialen Kündigungsschutz, keine Mietpreisbremse und keine gesetzliche Obergrenze für die Kaution. Unbefristete Verträge sind mit rund sechs Monaten Frist kündbar.

Wer mit der Miete in Verzug gerät, kann die fristlose Kündigung nicht durch Nachzahlung nach Klageerhebung heilen – diese Schonfrist gilt nur für Wohnraum.

Die Form langfristiger Verträge. Ein Gewerbemietvertrag, der länger als ein Jahr fest laufen soll, braucht seit 2025 die Textform (§§ 578 Abs. 1, 550, 126b BGB). Auch ein Vertragsschluss per E-Mail ist damit möglich – Angebot und Annahme müssen dann beide in Textform vorliegen und zusammen alle wesentlichen Vereinbarungen enthalten. Fehlt die Form, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann nach Ablauf eines Jahres ordentlich gekündigt werden – auch wenn zehn Jahre Laufzeit vereinbart waren. Dasselbe gilt für spätere Nachträge zu Miete, Fläche oder Laufzeit.

Wobei wir helfen

Für Mieter und Vermieter, außergerichtlich und vor Gericht.

Vertrag vor der Unterschrift

Laufzeit und Verlängerungsoption, Wertsicherung und Staffel, Nebenkosten, Konkurrenzschutz, Betriebspflicht, Umbau und Rückbau, Untervermietung.

Miete und Nebenkosten

Indexanpassung, Abrechnung, Umlage von Verwaltungs- und Instandhaltungskosten.

Mängel

Minderung, Beseitigung, Streit über den vertragsgemäßen Zustand.

Kündigung und Räumung

Für Mieter und Vermieter, einschließlich Mietrückstand und Räumungsklage.

Nachfolge und Übertragung

Wenn Sie Ihr Geschäft oder Ihre Praxis abgeben und der Mietvertrag mitgehen soll.

Form und Nachträge

Ob Ihr Vertrag und seine Nachträge die Form wahren – und was daraus für die Laufzeit folgt.

Oliver Graf · Fachanwalt für Medizinrecht

Praxisräume

Arztpraxis, Zahnarztpraxis, Therapie- oder Kanzleiräume stellen eigene Anforderungen: Nutzungsänderung und Genehmigung, Umbauten, Barrierefreiheit – und vor allem die Frage, ob der Mietvertrag bei einer späteren Praxisabgabe auf den Nachfolger übergeht. Oliver Graf berät dazu gemeinsam mit dem Praxisrecht.

Häufige Fragen

Kann ich einen Gewerbemietvertrag vorzeitig beenden?

Bei fester Laufzeit grundsätzlich nur, wenn der Vertrag es vorsieht, der Vermieter zustimmt oder ein wichtiger Grund vorliegt. Ob die Form des Vertrags gewahrt ist, prüfen wir dabei immer mit.

Darf der Vermieter die Miete einfach erhöhen?

Nur, soweit der Vertrag es vorsieht, etwa über eine Index- oder Staffelmiete, oder wenn Sie zustimmen. Die ortsübliche Vergleichsmiete des Wohnraummietrechts gibt es im Gewerbe nicht.

Welche Nebenkosten darf der Vermieter umlegen?

Mehr als bei der Wohnung, aber nur, was im Vertrag klar vereinbart ist. Unklare Klauseln gehen häufig zulasten des Vermieters.

Beraten Sie Mieter oder Vermieter?

Beide, in verschiedenen Angelegenheiten. In derselben Sache vertreten wir nie beide Seiten.

Erstberatung zum Festpreis: 290 € zzgl. USt. (345,10 €), bis zu 60 Minuten, ohne Anrechnung. Anfrage und Terminbuchung sind kostenfrei.

Vertrag, Kündigung oder Räumungsklage?

Rufen Sie an und sagen Sie uns, worum es geht und welche Frist läuft. Wir melden uns so bald wie möglich.

Bitte senden Sie uns über das Formular zunächst keine Unterlagen. Näheres in der Datenschutzerklärung.

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Standorte Enge Straße 2 und August-Ruf-Straße 8, 78224 Singen
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