Kanzlei · Verkehrsrecht

Verkehrsrecht in Singen

Nach einem Unfall setzen wir Ihre Ansprüche gegen die Versicherung durch. Bei Bußgeldbescheid und Fahrverbot prüfen wir, ob sich ein Einspruch lohnt.

Telefon Mo, Di, Do 9–12 und 13–17 Uhr · Mi, Fr 9–12 Uhr

Rechtsanwalt Lukas Semsi
Lukas Semsi Unfall, Bußgeld, Fahrverbot Enge Straße 2
Rechtsanwalt Oliver Graf, Fachanwalt für Medizinrecht
Oliver Graf Unfall, Bußgeld, Fahrverbot August-Ruf-Straße 8

Wobei wir helfen

Außergerichtlich gegenüber Versicherungen und Behörden, vor Gericht, wenn es nötig ist.

Unfallregulierung

Schadensersatz für Reparatur, Wertminderung, Mietwagen oder Nutzungsausfall – gegenüber der gegnerischen Versicherung.

Schmerzensgeld

Bei Verletzungen: Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden.

Bußgeldbescheid

Prüfung von Messung, Verfahren und Fristen; Einspruch und Vertretung vor dem Amtsgericht.

Fahrverbot und Punkte

Möglichkeiten, ein Fahrverbot abzuwenden oder zeitlich zu legen; Punkte in Flensburg.

Was Sie wissen sollten

Waren Sie nicht schuld am Unfall, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in der Regel auch Ihre Anwaltskosten tragen. Sie dürfen – außer bei kleinen Bagatellschäden – einen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen; die Kosten gehören zum Schaden. Unterschreiben Sie nichts, was Ihnen die gegnerische Versicherung vorlegt, bevor Sie es haben prüfen lassen.

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Wird ein Fahrverbot verhängt und hatten Sie in den zwei Jahren davor keines, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen.

Häufige Fragen

Wer zahlt meinen Anwalt nach einem Unfall?

Bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, als Teil Ihres Schadens. Bei Mitverschulden anteilig; eine Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt den Rest meist ab.

Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Das hängt vom Vorwurf, der Messung und den Folgen ab – etwa einem Fahrverbot oder Punkten. Wir sehen uns die Akte an und sagen Ihnen offen, ob sich ein Einspruch lohnt.

Erstberatung für Verbraucher: 190 € zzgl. 19 % USt. (226,10 €), bei anschließendem Mandat in derselben Angelegenheit angerechnet. Für Unternehmen: 290 € zzgl. USt., bis zu 60 Minuten, ohne Anrechnung.

Unfall oder Bußgeldbescheid?

Rufen Sie an und sagen Sie uns, wann der Bescheid zugestellt wurde oder wann der Unfall war.

Bitte senden Sie uns über das Formular zunächst keine Unterlagen. Näheres in der Datenschutzerklärung.

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