Profitieren Sie von unserer Erfahrung und Fachkompetenz
Rechtsanwalt für Familienrecht
Insbesondere am Ende einer Ehe/Partnerschaft wird man mit einer Vielzahl rechtlicher Fragen bei der Neuordnung des eigenen Lebens konfrontiert:
- Was wird aus dem gemeinsamen Haus?
- Wie soll zukünftig die Betreuung der gemeinsamen Kinder ausgestaltet werden?
- Bleibt es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge?
- Bestehen Unterhaltsansprüche?
- Habe ich einen Anspruch auf Zugewinnausgleich?
- Wann kann die Ehescheidung beantragt werden?
- Reicht ein Scheidungsanwalt?
- Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es im Rahmen von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen?
Einige dieser Fragen können bereits in einem Vertrag vor Eheschließung geregelt werden. Wer nicht durch vorausschauende Regelungen vorgesorgt hat, verliert schnell den Überblick aufgrund der Vielzahl der mit einer Scheidung verbundenen Folgen. Wir stehen Ihnen als Rechtsanwälte für Familienrecht in dieser emotional belastenden Zeit zur Seite und setzen Ihre Ansprüche zielsicher durch.
Häufig auftretende Fragen
Im Folgenden finden Sie eine kurzen Überblick der sich häufig stellenden Fragen im Familienrecht.
Damit wollen wir Ihnen helfen, sich vor der Erstberatung bereits eine erste Orientierung zu verschaffen.
Umfassende Beratung und Vertretung
aus einer Hand.
Die Trennungs- und Scheidungsfolgen können einvernehmlich in einer Vereinbarung geregelt werden. Regelungen im gegenseitigen Einvernehmen sind in der Regel schneller und günstiger.
Sofern alle wesentlichen Punkte zwischen Ihnen geklärt werden können, sind umfangreiche Anträge an das Familiengericht nicht nötig.
Folgende Punkte können beispielsweise durch Vereinbarung geregelt werden:
- Unterhalt
- Nutzung und Eigentumsverhältnisse an der gemeinsamen Ehewohnung
- Aufteilung des Hausrats
- Sorge- und Umgangsrecht
- Zugewinnausgleichszahlungen
Die Regelung bestimmter Trennungs- und Scheidungsfolgen ist formbedürftig und bedarf zur Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Gerne beraten wir Sie zu einer persönlich auf Ihre Situation zugeschnittenen Vereinbarung.
Ihre Ansprechpartnerin ist Rechtsanwältin für Familienrecht Janina Franz, die Ihnen auch als Scheidungsanwalt bzw. Scheidungsanwältin zur Seite steht.