Werklohn durchsetzen
Mahnung, gerichtliches Mahnverfahren, Klage und Vollstreckung.
Kanzlei · Forderungseinzug für Handwerker
Sie haben die Arbeit gemacht – wir sorgen dafür, dass sie bezahlt wird. Von der Mahnung bis zur Vollstreckung, und schon vorher mit Verträgen, die Ihren Werklohn absichern.
Telefon Mo, Di, Do 9–12 und 13–17 Uhr · Mi, Fr 9–12 Uhr
Für Handwerks- und Baubetriebe in Singen und im Hegau.
Mahnung, gerichtliches Mahnverfahren, Klage und Vollstreckung.
Wenn der Kunde mit Mängeln argumentiert: Abnahme, Nachbesserung, Einbehalte.
Abschlagszahlungen und Bauhandwerkersicherung, damit Sie nicht in Vorleistung bleiben.
Angebote, Auftragsbestätigungen und AGB, die Streit vermeiden.
Der Werklohn wird grundsätzlich mit der Abnahme fällig. Bei Bauverträgen setzt die Fälligkeit zusätzlich eine prüffähige Schlussrechnung voraus. Für bereits erbrachte Leistungen können Sie Abschlagszahlungen verlangen, und bei Bauleistungen haben Sie Anspruch auf eine Sicherheit für Ihren Werklohn.
Wir prüfen, ob die Abnahme erfolgt ist und ob die gerügten Mängel einen Einbehalt rechtfertigen – und in welcher Höhe. Oft lässt sich ein Großteil der Forderung sofort durchsetzen.
Für Unternehmen: 290 € zzgl. USt., bis zu 60 Minuten, ohne Anrechnung.
Rufen Sie unsere Forderungsabteilung an oder schreiben Sie uns.
Bitte senden Sie uns über das Formular zunächst keine Unterlagen. Näheres in der Datenschutzerklärung.
Semsi | Graf | Buchmüller-Reiss
Partnerschaftsgesellschaft mbB
August-Ruf-Straße 8 und Enge Straße 2
78224 Singen