Kanzlei · Forderungseinzug für Handwerker

Forderungseinzug für Handwerksbetriebe

Sie haben die Arbeit gemacht – wir sorgen dafür, dass sie bezahlt wird. Von der Mahnung bis zur Vollstreckung, und schon vorher mit Verträgen, die Ihren Werklohn absichern.

Telefon Mo, Di, Do 9–12 und 13–17 Uhr · Mi, Fr 9–12 Uhr

Rechtsanwalt Oliver Graf, Fachanwalt für Medizinrecht
Oliver Graf Leitung Forderungseinzug August-Ruf-Straße 8

Wobei wir helfen

Für Handwerks- und Baubetriebe in Singen und im Hegau.

Werklohn durchsetzen

Mahnung, gerichtliches Mahnverfahren, Klage und Vollstreckung.

Einwände wegen Mängeln

Wenn der Kunde mit Mängeln argumentiert: Abnahme, Nachbesserung, Einbehalte.

Absicherung

Abschlagszahlungen und Bauhandwerkersicherung, damit Sie nicht in Vorleistung bleiben.

Verträge und AGB

Angebote, Auftragsbestätigungen und AGB, die Streit vermeiden.

Was Sie wissen sollten

Der Werklohn wird grundsätzlich mit der Abnahme fällig. Bei Bauverträgen setzt die Fälligkeit zusätzlich eine prüffähige Schlussrechnung voraus. Für bereits erbrachte Leistungen können Sie Abschlagszahlungen verlangen, und bei Bauleistungen haben Sie Anspruch auf eine Sicherheit für Ihren Werklohn.

Häufige Fragen

Der Kunde zahlt nicht und behauptet Mängel. Was nun?

Wir prüfen, ob die Abnahme erfolgt ist und ob die gerügten Mängel einen Einbehalt rechtfertigen – und in welcher Höhe. Oft lässt sich ein Großteil der Forderung sofort durchsetzen.

Für Unternehmen: 290 € zzgl. USt., bis zu 60 Minuten, ohne Anrechnung.

Offene Rechnungen übergeben

Rufen Sie unsere Forderungsabteilung an oder schreiben Sie uns.

Bitte senden Sie uns über das Formular zunächst keine Unterlagen. Näheres in der Datenschutzerklärung.

Standort August-Ruf-Straße 8, 78224 Singen
Anfahrt und Parken
Telefonzeiten Mo, Di, Do 9–12 und 13–17 Uhr
Mi, Fr 9–12 Uhr